Mitgliedschaft – Übersicht
Sehr gerne heißen wir Sie als Gast bei uns willkommen. Wenn Sie jedoch dauerhaft bei uns rudern möchten, setzen wir eine Mitgliedschaft in unserem Verein voraus.
Wie werde ich Mitglied?
Der Zeitpunkt, an dem Sie den Mitgliedsantrag einreichen müssen, hängt von Ihren Vorkenntnissen ab. Wir unterscheiden hierbei nach:
Wenn der Zeitpunkt für eine Anmeldung gekommen ist, laden Sie sich bitte den Mitgliedsantrag von der Homepage herunter und schicken ihn an uns. Der Vorstand wird anschließend über Ihren Antrag entscheiden und Sie über den Entscheid informieren. Anschließend sind Aufnahmegebühr (entfällt bei bestehender Mitgliedschaft in deinem DRV-Verein) und Mitgliedsbeitrag fällig.
Wer Mitglied im MRC werden möchte, muss an der Anfängerausbildung teilnehmen oder nachweisen, dass Erfahrung im Rudersport vorhanden ist. Letzteres ist der Fall, wenn man bei Eintritt Mitglied in einem anderen Rudervereins des Deutschen Ruderverbandes ist. Sollten die Rudererfahrungen schon länger zurückliegen, so ist eine individuelle Einstufung nötig, ob ein Anfängerkurs verpflichtend ist. Bitte hierzu den Vorstand kontaktieren, welcher dann einen Ansprechpartner für die Durchführung nennt. Für die Anfängerausbildung ist eine separate Anmeldung erforderlich, da es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt.
Damit Sie sich bei uns schnell wohl fühlen und Anschluss finden, empfehlen wir, selber aktiv nach geeigneten Rudergruppen bzw. den Kontakt zu anderen Mitgliedern auf unseren Veranstaltungen zu suchen.
Varianten der Mitgliedschaft
Laut Satzung unterscheidet der MRC 1880 zwischen folgenden Arten der Mitgliedschaft:
- Vollmitglieder
Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung. - Kinder und jugendliche Mitglieder
Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind. - Auswärtige Mitglieder
Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau. - Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.
Beiträge
Mitgliedsbeiträge
Vollmitglieder | € 480,- |
Ehepartner und Vollmitglieder in Berufsausbildung bis einschl. 26 Jahre | € 240,- |
Kinder und Jugendliche von Vollmitgliedern von 11 bis 17 Jahren | € 80,- |
Kinder und Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre, Mitglieder des Kurt-Huber-Gymnasiums in Gräfelfing | € 160,- |
Auswärtige Mitglieder | € 120,- |
Ehrenmitglieder, Kinder unter 11 Jahren | Beitragsfrei |
Aufnahmegebühr
Regulär, Ehepartner*innen, Auswärtige Mitglieder | 1 Jahresbeitrag |
Ehemalige MRC-Mitglieder bei Wiedereintritt | ½ Jahresbeitrag |
Ehemalige Mitglieder eines DRV-Vereines | ⅔ Jahresbeitrag |
Übertritt aus einem DRV-Verein, Kinder & Jugendliche bis 17 Jahre | entfällt |
Dokumente und Formulare
Mitgliedschaft beenden
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft im MRC 1880 zu beenden wünschen, so bedauern wir dies sehr.
Um es allen Beteiligten so einfach wie möglich zu machen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bitte kontaktieren Sie unter Berücksichtigung der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist unseren Verwaltungsvorstand per Email. Eine Kündigung per Brief oder gar per Einschreiben ist nicht erforderlich – in der Tat erbitten wir aufgrund Zusatzaufwands, davon Abstand zu nehmen.
- Sie können binnen weniger Tage mit einer kurzen Bestätigung des Post- bzw. Emaileingangs rechnen.
- Der eigentliche Austrittsakt wird zu gegebener Zeit in unserem Verwaltungssystem dokumentiert. In der Regal erhalten Sie dazu eine gesonderte Bestätigungs-Email. Dieser Vorgang erfolgt turnusmäßig, jedoch nicht tagesaktuell. Wir bitten hierfür um Geduld und Verständnis.
Email Verteiler
Ein Austragen aus Email-Verteilerlisten des MRC1880 erfolgt nicht automatisch. Grund ist unter anderem, dass viele Mitgliedschaften nach erfolgter Austrittserklärung formell noch bis Jahresende bestehen. Die per Email verschickten Vorstandsmitteilungen tragen jedoch im Abbinder einen Link, mit dessen Hilfe Sie Ihre Austragung bequem selbst durchführen können. Für Emailverteiler von Trainingsgruppen usw. verweisen wir auf die entsprechenden dezentralen Koordinatoren.
Kündigungsfristen
Aus gegebenem Anlass erbitten wir die Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist. Leider erhalten wir vermehrt Kündigungen kurz vor oder nach Jahresende, gern in Verbindung mit der Bitte um Ausnahmeregelungen. Der im Grundsatz nachvollziehbere zeitliche Zusammenhang zum Beitragseinzug führt jedoch zur Verzögerung des Beitragseinzugs für alle anderen Mitglieder, und zu unverhältnismäßig hohem Kommunikations- und Verwaltungsaufwand. Wir erbitten daher Verständnis dafür, dass wir uns im Interesse aller Mitglieder an die satzungsgemäße Kündigungsfrist gebunden fühlen.