Sicherheit

Mit Sicherheit erfolgreich.

  • Sicherheit steht beim Rudersport an oberster Stelle.
  • Eine optimale Vorbereitung ist deshalb unerlässlich.
  • Die nachfolgenden Filme (externe Links) dienen als Einführung in das sichere Rudern beim MRC 1880.

Übersicht

Wind und Wetter

Den Starnberger See sollte man als Gewässer nicht unterschätzen; bei entsprechenden Wind- und Wetterlagen ist der See nur schwer befahrbar – Rudern ist dann nicht ungefährlich. Es empfiehlt sich, das Wetter im Auge zu behalten und die vielfältigen Wetterinformationen zu nutzen.

Der Starnberger See ist mit einer Sturmwarnanlage ausgestattet. Diese „wird grundsätzlich vom 01. April bis 31. Oktober in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr betrieben“. Das Landratsamt Starnberg informiert dazu wie folgt:

Bei voraussichtlichem Auftreten von „Starkwind“ oder Sturm, der im Rahmen des regelmäßigen Wetterberichts prognostiziert wird, erfolgt eine Warnung. Auf dem Wasser befindliche Boote sollen daraufhin unverzüglich die Nähe eines schützenden Ufers aufsuchen.

  • Vorsichtswarnung (langsamer Rundlauf, 40 Signale pro Minute): „Achtung mit Unwetter ist zu rechnen!“
  • Sturmwarnung (schneller Rundlauf, 90 Signale pro Minute): „Gefahr! Ufer anlaufen! Nicht auslaufen“
  • keine Lichtsignale
  • „Die Gefahrenlage ist vorüber.“

Persönliche Schutzausstattung

Beim Rudersport ist eine dem Revier, der Jahreszeit und dem Wetter entsprechende Schutzausstattung selbstverständlich. Dazu gehören, neben angepasster Kleidung, Bootsabdeckungen, Lenz- und Leuchtmittel sowie ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon pro Boot. Zumindest bei kaltem Wasser ist auch das Tragen einer Rettungsweste bzw. Schwimmhilfe vorgeschrieben. Jeder Sportler ist für seine Ausstattung selbst verantwortlich.

Der MRC1880 Sicherheitskalender

Fahrtordnung

Neben einschlägigen Verkehrsvorschriften gelten auf Ruderrevieren zwischen ansässigen Vereinen und Organisationen abgestimmte Fahrtordnungen. Diese sind für alle Rudersportler bindend. Aufgrund zusätzlich geltender Vogelschutzregelungen („RAMSAR Abkommen“), welche das Befahren des Starnberger Sees in den Wintermonaten stark einschränken, wurden für unser Hausgewässer je eine Winter- und eine Sommerfahrtordnung festgelegt.

Fahrtordnung am Starnberger See

Der Ruderbetrieb auf dem Starnberger See unterliegt einer Fahrtordnung, welche mit allen ansässigen Rudervereinen abgestimmt ist. Diese Fahrtordnung legt pro Uferseite je zwei Korridore fest, in denen eine Einbahnstraßenregelung für Ruderboote gilt. Nachfolgende Regeln dienen der Vermeidung von gefährlichen und kostspieligen Unfällen und ist somit für alle Vereinsmitglieder und Gastruderer verbindlich.

Unabhängig von der Fahrtordnung sind stets folgende Grundregeln zu beachten:

  • Die Mannschaft behält ständig Kontrolle über das freie Fahrwasser. Regelmäßig umschauen!
  • Bugmann hält Ausschau und gibt Richtungsanweisungen, Obmann trägt Verantwortung.
  • Ausweichen bzw. Überholen: in Fahrtrichtung nach rechts!
  • Ost/West fahrende, „querende“ Boote haben keine Vorfahrt!
  • Langsamere Boote machen den schnelleren Platz!

Im Sommer

Die Sommer-Fahrtordnung gilt von April bis Oktober.

Bei Fahrten am Westufer (z.B. zur Roseninsel):

  • Hinfahrt Richtung Süden in Ufernähe
  • Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Seemitte fahren
  • Rückfahrt zum Bootshaus dann in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Ostseite zu geraten.

Bei Fahrten am Ostufer (z.B. Leoni):

  • Hinfahrt Richtung Süden in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Westseite zu geraten.
    Der Abstand zum Ufer muss ein sicheres Passieren entgegenkommender Boote auf Uferseite ermöglichen!
  • Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Ufer fahren
  • Rückfahrt zum Bootshaus in Ufernähe, unter Beachtung der Bojenfelder.

Ausweich- und Überholmanöver sind stets so zu gestalten, dass in Fahrtrichtung nach rechts ausgewichen wird. Dies vermeidet Kollisionen mit entgegenkommenden Booten.

Im Winter

Die Winter-Fahrtordnung gilt von November bis März. Im Winter gelten die Vorschriften für den Sommer bzgl. Fahrtrichtung analog. Allerdings sind größere Uferabstände einzuhalten und wie Ostseite möglichst ganz zu meiden. Die Ruderstrecke ist somit enger und liegt im windanfälligeren Teil des Sees, was besondere Umsicht und Vorsicht erfordert.

Im Winterhalbjahr gelten zusätzlich folgende Regeln:

  • Unter der Woche kein Ruderbetrieb vor 10 Uhr, am Wochenende nicht vor 9 Uhr; Ende spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
  • Die Befahrung der Nord- und der Südbucht des Starnberger Sees ist grundsätzlich untersagt.
  • Sportbetrieb in der Nordbucht, also im Bereich des MRC Bootshauses,  ist nur mit einem vereinbarten Mindestabstand zum Ufer gestattet:
    • Südwärts fahrende Boote sollen sich an einer Peillinie Seecafé – Roseninsel orientieren;
    • auf dem Rückweg wird ausreichend in Richtung Seemitte gefahren und ausgewichen.
  • Die Roseninsel ist mit einem Abstand von mindestens 400 Metern auf der Seeseite zu passieren.
  • Das Ostufer darf nur bei starkem Ostwind, der ein Fahren auf der Westseite verhindert, in einem Uferabstand von 300m, südlich Berg von 400m, befahren werden.
  • Ansammlungen von Wasservögeln sind großräumig zu umfahren (möglichst mindestens 400 Meter Abstand!)

Diese Regelungen wurden unter Berücksichtigung des sog. Ramsar-Abkommens zwischen der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Ruderverband und dem Landesbund für Vogelschutz, umgesetzt. Die Beachtung ist wichtig, um eine denkbare vollständige Untersagung des Ruder(sport)betriebes auf dem Starnberger See in den Wintermonaten zu vermeiden – so wie es bei Seglern und Motorbootfahrern der Fall ist.

Rudern im Winter

Rudern im Winter birgt besondere Gefahren. Daher gilt im Winter nachfolgende besondere Ruderordnung:

  1. Bei treibendem Eis und Eisbildung in Ufernähe besteht wegen der Gefahr von Bootsschäden ein absolutes Ruderverbot!
  2. Im Falle des Kenterns bei winterlichen Außen- oder Wassertemperaturen besteht unmittelbare Lebensgefahr! Besondere Risiken bestehen bei den Bootstypen Einer und Zweier ohne Steuermann. Der Vorstand rät allen Ruderern daher in den Wintermonaten nachdrücklich dazu und bittet darum, auf dem Starnberger See ausschließlich in Mannschafts- und Gigbooten zu rudern, bzw. für das Rudern im Skiff und Rennzweier auf die Regattastrecke in Oberschleißheim auszuweichen.
  3. Nicht volljährige Ruderer dürfen den Starnberger See im Skiff oder Rennzweier ausnahmslos nur in unmittelbarer Begleitung von Trainern im Motorboot und mit Rettungsweste befahren.
  4. Volljährige Vereinsmitglieder mit ausreichender Erfahrung in Skiff und Rennboot dürfen bei geeigneten Wetter- und Wasserverhältnissen in eigener Verantwortung den Starnberger See auch im Skiff oder Rennzweier mit Rettungsweste befahren. Voraussetzung ist in jedem Falle die eigenverantwortliche Beurteilung der aktuellen und absehbaren Witterungsverhältnisse. Im Zweifel sollte auch bei gutem Wetter von Fahrten in Skiff und Rennzweier abgesehen werden. Die Renn-Gig-Einer sind Skiffs!
  5. Jegliche Rettungsaktionen aus Notsituationen können für die verantwortlichen Ruderer erhebliche Kosten verursachen. Der Verein haftet weder für diese noch für die Tauglichkeit der ggf. genutzten Boote für das Rudern unter den winterlichen Witterungsbedingungen.
  6. Wegen des verdichteten Verkehrs bitte besondere Vorsicht und Achtsamkeit auf entgegenkommende Boote! Unmittelbar einander entgegenkommende Fahrzeuge weichen in Fahrtrichtung nach rechts / Steuerbord aus.