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Fahrtordnung am Starnberger See

Der Ruderbetrieb auf dem Starnberger See unterliegt einer Fahrtordnung, welche mit allen ansässigen Rudervereinen abgestimmt ist. Diese Fahrtordnung legt pro Uferseite je zwei Korridore fest, in denen eine Einbahnstraßenregelung für Ruderboote gilt. Nachfolgende Regeln dienen der Vermeidung von gefährlichen und kostspieligen Unfällen und ist somit für alle Vereinsmitglieder und Gastruderer verbindlich.

Unabhängig von der Fahrtordnung sind stets folgende Grundregeln zu beachten: