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Im Sommer gilt:

Die Sommer-Fahrtordnung gilt von April bis Oktober.

Bei Fahrten am Westufer (z.B. zur Roseninsel):

Bei Fahrten am Ostufer (z.B. Leoni):

Ausweich- und Überholmanöver sind stets so zu gestalten, dass in Fahrtrichtung nach rechts ausgewichen wird. Dies vermeidet Kollisionen mit entgegenkommenden Booten.