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Bitte beachten: Winterregeln am Starnberger See!

Auch bei der aktuellen kalten Witterung wird fleißig gerudert. Doch das Winterrudern birgt besondere Gefahren und unterliegt eigenen Regeln. Daher möchte ich einen Beitrag von Herbst letzten Jahres noch einmal nach vorne holen:

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ruderkameraden,

für viele Mitglieder ist mit dem Abrudern noch lange nicht Schluss mit Rudern. Zurecht, denn im Winter kann der Starnberger See ideale Ruderbedingungen bieten. Aber auch seine ungemütliche, gefährliche Seite zeigen. Daher bitten wir alle Ruderer in den Wintermonaten um besondere Vorsicht. Das Rudern von Einern und Zweiern-ohne ist für Jugendliche ohne unmittelbare Motorbootbegleitung nicht mehr gestattet, auch alle anderen Interessierten sollen sich und die Wetterverhältnisse genau prüfen, ob das Befahren des Sees mit Einern oder Zweier-ohne zu vertreten ist. Der Vorstand des MRC rät grundsätzlich davon ab; jetzt ist vielleicht auch gerade eine gute Zeit und Gelegenheit, das Rudern im Mannschaftsboot zu verstärken! Was schon heute auffiel: Im Winter kann es sein, dass außer einem oder zwei Ruderbooten kein anderes Boot auf dem Wasser ist. Dementsprechend lange kann es dauern, bis in Notfällen – man muss nicht immer an die Extremfälle, Zusammenstoß oder Kentern denken, sondern auch an Defekte oder körperliches Unwohlsein – Hilfe kommt. Daher empfehlen wir dringend, zumindest in Kleinbooten nicht ohne Mobiltelefon aufs Wasser zu gehen. Für überschaubares Geld sind geeignete wasserdichte Hüllen zu bekommen, ein Beispiel hier (es gibt viele andere Hersteller):

 

 Handy wasserdicht verpackt
Ab sofort gilt die Winter-Ruderordnung und die Winter-Fahrtordnung. Bitte tut allen Sportlern einen Gefallen und haltet die Beschränkungen für den Winter-Ruderbetrieb ein. Es ist ein Privileg, dass die Ruderer am Starnberger See trotz der Vogelschutzregelungen gemäß Ramsar-Abkommen ihren Sport 12 Monate im Jahr ausüben können. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Bayerischem Ruderverband, Landesbund für Vogelschutz und der Bayerischen Staatsregierung, die für das Winterrudern Regeln vorgibt. Bitte beachtet penibel die vereinbarte Fahrtordnung und die zulässigen Ruderzeiten. Bitte nicht ohne Not auf das Ostufer rudern, bitte für die ersten und letzten gut 5 Kilometer (Höhe Possenhofen) ufernah in dem vereinbarten Korridor (90-150 Meter Uferabstand) fahren. Die Innenseite der Roseninsel ist tabu, ebenfalls ein Umgriff von 400 Metern rund um die Roseninsel. Das heißt: Entweder deutlich vorher wenden oder richtig weit in die Seemitte fahren! Bitte geht davon aus, dass die Einhaltung der Ramsar-Vorschriften überprüft wird; leider hat der Vorstand in den letzten Jahren immer wieder und mehrfach im Winter massive Beschwerden erhalten.

Die wichtigsten Regelungen für das Rudern im Winter am Starnberger See sind in den Winter-Ordnungen abgedruckt (siehe Ordner in der Dokumentenverwaltung).

 


Der Vorstand dankt für ihre Beachtung und wünscht allen Ruderern einen schönen, unfallfreien Winter!

Für den Vorstand grüßt



Eler von Bockelmann
(MRC v. 1880 e.V.)